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Überblick über Lastschriftverfahren ( alt und SEPA neu) Druckversion (pdf)
Lastschriftverfahren im Vergleich Zur Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs wurde das neue SEPA - Lastschriftverfahren ("einheitlicher europäischer
ZahlungsverkehrsRaum)
entwickelt. Verschlechterung des Komforts und eine Eingewöhnung in neue Verfahren. Jedoch bietet es eine erhöhte Sicherheit. Daher folgender Überblick, um die Unterschiede zwischen den beiden für Privatkunden gängigsten Verfahren gegenüberzustellen. |
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ab 2010 gibt es 4 LS-Verfahren national
international:
- Einzugsermächtigungs-Verfahren - SEPA
- Basis-Lastschriftverfahren (mit
Elementen aus Einz-Erm-Verf.) - Abbuchungsverfahren
- SEPA
- Firmenlastschriftverfahren (mit
Elementen aus Abbu-Verf) |
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Vergleich
Lastschriftverfahren |
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Kriterien |
Einzugsermächtigungs-
Verfahren |
Abbuchungs- Verfahren |
SEPA-Basis-Lastschrift |
SEPA-Firmen-Lastschrift |
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Anwendungs- bereich
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ausschließlich national
Kontonummer / BLZ |
ebenso
ebenso |
in EU-/EWR-Staaten und Schweiz,
IBAN und BIC
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ebenso, aber: nicht für Verbraucher
ebenso |
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Mandat bzw. Ermächtigung
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Einzugsermächtigung des Zahl-Pflichtigen an Z-Empfänger
Ermächtigung gilt bis auf Widerruf
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Zahlungsauftrag des Zahl-Pflichtigen an seine Bank
ebenso
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Mandatserteilung des Zahl-Pfl an
Zahl-Empf. mit Mandatsinformationen + Auftrag an Bank des
Zahl-Pfl.
(wird mit LS-Daten des Empfängers an Bank des Z-Pfl.
gesendet)
automatischer Mandatsverfall nach 36 Mon. bei Nichtnutzung
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ebenso
unbefristet bis auf Widerruf
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Fälligkeit |
Fälligkeit bei Sicht |
ebenso |
Vorgabe eines Fälligkeitsdatums und Vorlauffrist…. |
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Vorabinformation an Schuldner
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teilweise, i.d.R. aber nicht
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i.d.R. nicht
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ErstLastschrift oder einmalige LS: 5 Tage vorher
an Bank des
Zahl-Pfl sonst 2 Tage vor Fälligkeit Zahl-Empfänger muss Zahl-Pfl. über jede Lastschrift informieren (Pre-Notifikation)
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Vorlage
1 Tag vor Fälligkeit
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Betragsgrenze |
keine Begrenzung |
ebenso |
keine |
keine
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Widerspruch - normale LS - unberechtigte LS |
neu ab 07/2012:
Widerspruch von 8 Wochen nach Belastungsbuchung alt:
bis 6 Wochen nach Info über Rechnungsabschluss mind. 1 Jahr |
nein
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Widerspruch von 8 Wochen nach Belastungsbuchung 13 Mon. ab Belastung |
nein (!) Zahl-Pflichtiger
erklärt Verzicht auf Erstattung |
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Identifikations-Nr. - von wem - durch wen
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entfällt
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entfällt |
Ident-Nummer des Einreichers + Mandatsreferenz-Nr erteilt durch Bundesbank
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ebenso
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Web-Adresse: |
aktualisiert 9/2013
durch Horst Schmidt