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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2017

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Überblick über Lastschriftverfahren ( alt und SEPA neu)               Druckversion (pdf)

Lastschriftverfahren im Vergleich

Zur Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs wurde das neue SEPA - Lastschriftverfahren ("einheitlicher europäischer

ZahlungsverkehrsRaum) entwickelt. Für die Kunden bedeutet das neue SEPA Lastschriftverfahren auf den ersten Blick eine

Verschlechterung des Komforts und eine Eingewöhnung in neue Verfahren.  Jedoch bietet es eine erhöhte Sicherheit.

Daher folgender Überblick, um die Unterschiede zwischen den beiden für Privatkunden gängigsten Verfahren gegenüberzustellen.

 

 

                                                   ab 2010 gibt es 4 LS-Verfahren

 

 

                                 national                                                international

 

 

 

 

 

 

 

 

            Einzugsermächtigungs-Verfahren        SEPA - Basis-Lastschriftverfahren

                                                                                     (mit Elementen aus Einz-Erm-Verf.)

 

            Abbuchungsverfahren                                SEPA - Firmenlastschriftverfahren

                                                                                     (mit Elementen aus Abbu-Verf)

 

                    

 

Vergleich Lastschriftverfahren

 

 Kriterien

 

 

 Einzugsermächtigungs- Verfahren

 

Abbuchungs-

Verfahren

 

SEPA-Basis-Lastschrift

 

 

SEPA-Firmen-Lastschrift

 

 

 

 

 

 entfällt ab 1.4.2014

 entfällt ab 1.4.2014

 

 

 

 

Anwendungs-

bereich

 

 

 

ausschließlich national

 

 Kontonummer / BLZ

ebenso

 

 

ebenso

in EU-/EWR-Staaten und Schweiz,

 

 

 IBAN und BIC

 

ebenso,

aber: nicht für Verbraucher

 

 

ebenso

 

 

 

Mandat  bzw.

Ermächtigung

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzugsermächtigung des Zahl-Pflichtigen  an Z-Empfänger

 

 

 

 Ermächtigung gilt bis auf Widerruf

 

 

Zahlungsauftrag des Zahl-Pflichtigen an seine Bank

 

 

 

 

ebenso

 

Mandatserteilung des Zahl-Pfl an Zahl-Empf. mit Mandatsinformationen

+ Auftrag an Bank des Zahl-Pfl.

(wird mit LS-Daten des Empfängers an Bank des Z-Pfl. gesendet)

 

 

 

automatischer  Mandatsverfall nach 36 Mon. bei Nichtnutzung

 

ebenso

 

 

 

unbefristet bis auf Widerruf

 

 

 

Fälligkeit

 

Fälligkeit bei Sicht

 

 

ebenso

 

Vorgabe eines Fälligkeitsdatums und

Vorlauffrist….

 

 

 

 

Vorabinformation

an Schuldner

 

 

 

 

 

teilweise, i.d.R. aber nicht

 

 

 

 

 

 

i.d.R. nicht

 

 

 

ErstLastschrift oder einmalige LS:  5 Tage vorher an Bank des Zahl-Pfl

sonst 2 Tage vor Fälligkeit

Zahl-Empfänger muss Zahl-Pfl. über jede Lastschrift informieren

(Pre-Notifikation)

 

 

Vorlage 1 Tag vor Fälligkeit

 

 

 

 

Betragsgrenze

 

 

keine Begrenzung

 

 

ebenso

 

keine

 

 

keine

 

 

 

Widerspruch

- normale LS

 

 

 

 

- unberechtigte LS

 

 

 

neu ab 07/2012:

 

 Widerspruch von 8 Wochen nach Belastungsbuchung

 

alt: bis 6 Wochen

nach Info über Rechnungsabschluss

 

mind. 1 Jahr

 

 

 

nein

 

 

Widerspruch von 8 Wochen nach Belastungsbuchung

 

 

 

 

 

13 Mon. ab Belastung

 

 

 

nein (!)

 

 

Zahl-Pflichtiger erklärt Verzicht auf Erstattung

 

 

 

Identifikations-Nr.

- von wem

 

- durch wen

 

 entfällt

 

 

 

 

entfällt

 

 

 

 

Ident-Nummer des Einreichers

+ Mandatsreferenz-Nr

 

erteilt durch Bundesbank

 

ebenso

 

 

 

 

 

 

 Web-Adresse: 
einfach:    www.windsurf-schmidt.de/sepa-lastschriftverfahren.htm

 

[Counter]

 

 

aktualisiert 9/2013

durch Horst Schmidt 

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