Kredit fragen: n e u e  Seite

 

25 a) SÜ, Verpfändung   b) Eigentum geht erst mit Bezahlung über

c)    Ver- mengung, mischung, arbeitung

d)   verlängerter EV: anstelle des Eigentumsvorbehalts erwirbt Verk jetzt eine Forderung w/ Zession der Forderung

 

26 a)   Mantelzession,  b) ab Übergabe der Forderungen/ Listen

c)    keine Erfüllung wie bei normalen neuen Gläubiger; Zahlungsrisi­ko trägt alter Gläubiger

d)   Forderungsausfall möglich

 

27 a) GB-Auszug, Fin-Plan, Katasterauszug, Bauzeichnung, Einkommens­nachweis, Beleihungswertermittlung, Kreditfähigkeitsprüfung

b)    -----

 

 

29 a) wenn fest verbunden oder durch Trennung zerstört wird

b)    Häuser, Maschinen, Baum,...

c)   beweglich sein und dem wirtschaftl. Zweck dienen

          d)   Bagger, Lieferwagen, Traktor, Erntemasch.

 

30 a)   Grundbuch   b) 1.Abteilung

c)   Widerspruch gegen das Eigentum; Auflassungsvormerkung, er wußte von der Unrichtigkeit der Eintragung

d)   Auflassung + Eintragung

 

31 a) Einigung + Besitzkonstitut

b)    Ev, Wertverlust, Doppelübereignung, Verkauf an gutgl. Dritten

c)   Kennzeichnung des Kranes, daß SÜ vorliegt, Versicherung mit Abtretung der Ansprüche an KI; Überweisung des Kaufpreises; Abtretung des Anwartschaftsrechts auf Übertragung des Eigentums

32 a)   selbstschuldnerische B. wegen Verzicht auf Einrede

b)    766 I BGB, 350 HGB

c)    Wegen Akzessorietät müssen auch zukünftige Forderungen in die Haftung einbezogen werden

d)   Fristablauf falls befristet; Kündigung, wenn vertraglich vereinbart

 

33 a)   Anspruch des KI aus GS ist rechtl. losgelöst von der Forde­rung

b)   Notarielle Einigung über Entstehung der GS und Eintragung

c)    ZVS-Klausel   d) Erteilung einer Löschungsbewilligung

 

34 a)   Reihenfolge Fall A  /  B

Sicherheit:. Bürgschaft / Bietungsgarantie

Eigenschaften: selbstschuldn. Bürgsch./ von Hauptschuld unab­hängige Leistungsverpflichtung des KI

akzessorisch / abstrakt; Bilanzierung: beide unter Strich

Kosten: 1/8 bis 1/4 % pro Mona Avalprovision

 

35 a) Einig + Eintragung   b) KI erwirbt entstandene BriefGS mit Übergabe des Briefes

c)    sofortige Zwangsvollstreckung

d)    GS eignet sich für alle Kreditformen, immer wieder neu valu­tierbar, losgelöst vom Grundgeschäft, Beweislast liegt beim Schuldner