Kredit fragen: n e u e Seite
25 a) SÜ,
Verpfändung b) Eigentum geht erst mit
Bezahlung über
c) Ver- mengung,
mischung, arbeitung
d) verlängerter EV:
anstelle des Eigentumsvorbehalts erwirbt Verk jetzt eine Forderung w/ Zession
der Forderung
26 a) Mantelzession, b) ab Übergabe der Forderungen/ Listen
c) keine Erfüllung
wie bei normalen neuen Gläubiger; Zahlungsrisiko trägt alter Gläubiger
d) Forderungsausfall
möglich
27 a) GB-Auszug,
Fin-Plan, Katasterauszug, Bauzeichnung, Einkommensnachweis,
Beleihungswertermittlung, Kreditfähigkeitsprüfung
b) -----
29 a) wenn fest
verbunden oder durch Trennung zerstört wird
b) Häuser,
Maschinen, Baum,...
c) beweglich sein und dem wirtschaftl. Zweck dienen
d) Bagger, Lieferwagen, Traktor, Erntemasch.
30 a) Grundbuch b) 1.Abteilung
c) Widerspruch gegen
das Eigentum; Auflassungsvormerkung, er wußte von der Unrichtigkeit der
Eintragung
d) Auflassung +
Eintragung
31 a) Einigung +
Besitzkonstitut
b) Ev, Wertverlust,
Doppelübereignung, Verkauf an gutgl. Dritten
c) Kennzeichnung des
Kranes, daß SÜ vorliegt, Versicherung mit Abtretung der Ansprüche an KI;
Überweisung des Kaufpreises; Abtretung des Anwartschaftsrechts auf Übertragung
des Eigentums
32 a) selbstschuldnerische
B. wegen Verzicht auf Einrede
b) 766 I BGB, 350
HGB
c) Wegen
Akzessorietät müssen auch zukünftige Forderungen in die Haftung einbezogen
werden
d) Fristablauf falls
befristet; Kündigung, wenn vertraglich vereinbart
33 a) Anspruch des KI
aus GS ist rechtl. losgelöst von der Forderung
b) Notarielle
Einigung über Entstehung der GS und Eintragung
c) ZVS-Klausel d) Erteilung einer Löschungsbewilligung
34 a) Reihenfolge Fall A / B
Sicherheit:. Bürgschaft / Bietungsgarantie
Eigenschaften: selbstschuldn. Bürgsch./ von Hauptschuld unabhängige
Leistungsverpflichtung des KI
akzessorisch / abstrakt; Bilanzierung: beide unter Strich
Kosten: 1/8 bis 1/4 % pro Mona Avalprovision
35 a) Einig +
Eintragung b) KI erwirbt entstandene
BriefGS mit Übergabe des Briefes
c) sofortige
Zwangsvollstreckung
d) GS eignet sich
für alle Kreditformen, immer wieder neu valutierbar, losgelöst vom
Grundgeschäft, Beweislast liegt beim Schuldner