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Rechtliche Grundzüge | Rechtlich eine Schuldverschrei-bung, deren Rückzahlungskurs zum Fälligkeitstermin durch den Stand des zugrundeliegenden Indizes bestimmt wird. | Rechtlich ein Fonds, der zum Schutz der Anleger maximal 40% des Sondervermögens in Werte, die über 5% des Fondsvolumens einehmen, gewichten darf. Außerdem darf kein Wert mehr als 10% des Fondsvermögens ausmachen. Zudem dürfen nicht mehr als 10% der Aktien einer AG im Besitz einer Fondsgesellschaft sein. |
Zusammensetzung | Es wird "maßstabsgetreu" der zugrundeliegende Index nachgebildet. Die Zusammensetzung darf nur unter bestimmten Vorraussetzungen geändert werden. ( Mannesmann aus dem Dax, Epcos in den Dax) Ansonsten ist die Zusammensetzung mit der Emission starr. | Bildet aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nur annähernd den zugrundeliegenden Index nach. Beispiel: Der Dax kann aufgrund z.B der hohen Telekomgewichtung, welche beim Fonds verboten ist, nicht nachgebildet werden. Gewichtungen dürfen täglich geändert werden. |
Laufzeit | Bei Emission wird ein Fälligkeitstermin (ca. 1-3 Jahre) festgelegt, an dem das Zertifikat zurückgezahlt wird. | Unbegrenzte Laufzeit. Bei wenig Nachfrage kann der Fonds geschlossen werden, was bedeutet, dass keine neuen Investmentzertifikate verkauft werden. |
Risiken | Risiko für den Anleger, dass der zugrundeliegende Index zum Fälligkeitstermin einen besonders schlechten Stand hat und man keine Erholung abwarten kann. Es ist nicht garantiert, dass das Zertifikat an der Börse Absatz findet. (Problem bei geringen Umsätzen an der Börse) | Der Fonds kann sich aufgrund der ungenauen Abbildung des Indizes schlechter entwickeln als der zugrundeliegende Index selber. Da es keinen Fälligkeitstermin gibt, kann man bei Tiefstständen ruhig abwarten, bis eine Erholungsphase einsetzt. |
Handelbarkeit und Rückzahlung | Wie Aktien an der Börse
handelbar.
Daytrading ist daher möglich. Termingeschäftsfähigkeit ist für den Handel mit Indexzertifikaten notwendig. Zum Fälligkeitstermin wird das Zertifikat vom Emittenten zum Schlusstagskurs zurückgezahlt. |
Es wird nur täglich ein Kurs festgestellt. Daher ist die Handelbarkeit leicht eingeschränkt. Jedoch besteht zu dem jeweiligen Kurs Kontrahierungszwang (Pflicht zum Ankauf der Investmentanteile) für die jeweilige Fondsgesellschaft. Daraus entwickelt sich zudem das Problem, dass die Fondsgesellschaft Teile des Fondsvolumens als liquide Mittel bereithalten muss, weil der Rückkauf garantiert sein muss. |
Kosten | Bei Kauf und Verkauf Bankprovision und Maklercourtage. (relativ geringe Kosten) | Bei Kauf Ausgabeaufschlag bis zu 6% vom Kurswert, bei Trading-Fonds nur jährliche Verwaltungsgebühr . |
Will der Anleger langfristig an der Entwicklung eines Indizes partizipieren, wäre ein Indexfonds aufgrund der geringeren Risiken (kein Fälligkeitstermin) eher zu empfehlen als ein Indexzertifikat. Außerdem wirkt sich der hohe Ausgabeaufschlag langfristig gesehen wenig aus.
Zudem besteht auch die Möglichkeit des Erwerbs von Trading-Fonds, wobei diese langfristig durch die jährliche Verwaltungsgebühr teurer sind als Classic-Fonds. Somit bietet der Trading-Fonds kurzfristig Preisvorteile und trägt dabei nicht das Risiko des Fälligkeitstermins.