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( 01.06.2001 )

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Basel II - Entwurf für neue Eigenkapitalrichtlinien für Banken
 
Der Baseler Ausschuss für die europäische Bankenaufsicht hat nach 1988 (Basel I) einen zweiten Entwurf zur Revision von Eigenkapitalregeln der Banken entwickelt, der ab 2004 in Kraft treten soll.

Während nach dem alten Abkommen von 1988 die Banken pauschal 8 Prozent des Kreditvolumens als Eigenkapitalsicherheit vorzeigen müssen, wird in dem neuen Entwurf stärker nach Risikoklassen differenziert. 

Bei der alten Regelung neigten die Kreditinstitute dazu, tendenziell mehr Kredite an Schuldner mit schlechterer Bonität zu gewähren, da sie auf diese Weise bei einer Auslastung des Kreditvolumens eine höhere Zinsmarge erzielen konnten. Hierdurch sah der Baseler Ausschuss aber die Stabilität der speziellen Bank und damit des gesamten Finanzsystems gefährdet.

Nach Basel II dagegen ist die Höhe der Eigenkapitalabsicherung  von der Bonität des Kreditnehmers abhängig. Bei einem bonitätsmäßig einwandfreiem Unternehmen muß das kreditgewährende Institut weniger Eigenkapital hinterlegen, so dass der Kreditzins dadurch niedriger wird. Bei einem  Unternehmen mit niedrigerer Bonität, insbesondere bei vielen mittelständischen Unternehmen könnten  dagegen nach Meinung von Handwerkspräsident Philipp die Kosten für längerfristige Kredite  ansteigen, weil die Banken einen höheren Eigenkapitalsatz als Kreditsicherheit vorlegen müssen. 

Die Bonität soll durch interne Rankings der Banken oder durch externe Rankingagenturen festgestellt werden. Aus Kostengründen wird eine Beibehaltung und Ausweitung der internen Rankingmethoden gefordert.

Den Banken in Europa bleibt allerdings noch etwas Zeit, um Nachbesserungen zu fordern, bevor Basel II ab 2004 in Kraft tritt.

Im Internet kann Basel II als PDF-Datei abgerufen werden.

H.Schmidt

Quelle: Die Welt v.1.6.01

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