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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2001

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( 28.12.98  + 28.2.99 )
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1. Besteuerung von Investmentfonds


 
Investmentgesellschaften unterliegen seit 1.1.99 mit ihren Fonds der "Spekulationssteuer".
Investmentfonds müssen ihre Kauf- und Verkaufaufträge ab 1.1.99 darauf überprüfen, ob zwischen Kauf und Verkauf die neue 1-Jahresfrist abgelaufen ist oder nicht. Tägliches Kaufen und Verkaufen ist jetzt auch bei Investmentgesellschaften steuerpflichtig.
Folge:    Erträge der Fonds sinken.

News 28.2.99: Wie man aus gut unterrichteten Quellen vernehmen kann, hat sich die Lobby der Investmentgesellschaften (KAG) durchgesetzt: kurzfristige Veräußerungsgewinne der einzelnen Fonds bleiben weiterhin steuerfrei.


2. Verlängerung der Spekulationsfrist

Die neue Spekulationsfrist  für steuerfreie Veräußerungsgewinne bei Wertpapieren beträgt seit dem 1.1.99 jetzt 1 Jahr  (alt: 6 Monate)
Achtung:
Diese Frist erhöht sich auch auf 1 Jahr für Geschäfte, die im alten Jahr abgeschlossen worden sind.
Hat z.B. ein Kunde im April 98 Papiere zu 5.000 DM gekauft, so hätte er sie bei anstehenden Gewinnen im  November und Dezember zu z.B. 7.000 DM steuerfrei verkaufen können. Wartet er noch bis Januar 99, so läuft die Spekulationsfrist erst im April 99 ab.

Achtung: Die neue Jahresfrist gilt ebenso für Veräußerungsgewinne bei Investmentzertifikaten.