... (4/2008 )
Übersicht
MIFID seit 01.11.2007
Die neue europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente hat seit dem 1.11.07 einige gravierende Änderungen in der Anlageberatung der Banken und Sparkassen verursacht.
Hierzu vorab folgende Informationen:
1. Finanztermingeschäftsfähigkeit entfällt
2. Best execution als fiktiver Börsenplatz
3. neben Beratungsgesprächen gibt es beratungsfreie Orders
zu 1. Es gibt keine Finanztermingeschäftsfähigkeit mehr und damit auch keine notwendige Verlängerung dieser Fähigkeit alle 2 Jahre. Das bedeutet, dass ein Kunde alle Wertpapiergeschäfte auf jeden Fall in Auftrag geben kann, wenn er nur will.
Wünscht ein Kunde z.B. die Ausführung zum Kauf eines Optionsscheines und liegen keine hinreichenden Informationen über die Eignung des Kunden bei der Bank vor, so erscheint z.B. beim Online-Handel ein Warnhinweis. Anschließend kann er die Order aber trotzdem ausführen lassen.
Erscheint der Kunde im Institut oder will die Order telefonisch aufgeben, so muss ihn der Berater kurz auf das Risiko dieser Anlageform hinweisen. Will der Kunde trotzdem die Order erteilen, liegt eine beratungsfreie Order vor und der Auftrag wird ohne Haftung der Bank ausgeführt.
Prüfungsablauf einer Kundenorder
Kunde will direkt
Order erteilen
Kunde hat
Beratungswunsch
beratungsfreie Order Beratungsgespräch
( alle notwendigen Infos
werden eingeholt)
angemessen
(im Rahmen weniger
vorliegender Infos)
nein Warnhinweis
aber auf Kundenwunsch
Kundendaten
vollständig
ja
Ausführung Angebot durch
Berater
Merke: Finanztermingeschäftsfähigkeit gestrichen
zu 2. Best execution policy
Wertpapierfirmen sind nach MiFiD dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die bei der Auftragsausführung zu einem bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führen. Dies gilt immer dann, wenn der Kunde keinen bestimmten Börsenplatz angibt.
Bei der Ausführung einer Order kann der Kunde also wählen:
a) Weisung: Vorgabe eines bestimmten Börsenplatzes
b) keine Weisung: bester Ausführungsort wird durch die Bank gewählt (best execution)
aber: best execution bedeutet nicht, dass das ausführende Institut für jede Order nachschaut, an
welchem der 6 - 7 Börsenplätze z.Zt. der günstigste Kurs besteht. Jede Bank hat hierfür ein
bestimmtes Verfahren zu entwickeln. So kann es für eine bestimmte Gruppe von Aktien ( z.B.
DAX 30-Werte) ein halbes Jahr lang nach bestimmten Kriterien prüfen, welcher Börsenplatz am
günstigsten ist.
Kriterien:
1. Preise der Börse
2. Kosten der Ausführung
3. Geschwindigkeit der Ausführung
4. Wahrscheinlichkeit der Ausführung
Anschließend wird für ein halbes Jahr lang pro Wertpapier-Gruppe (Dax30 Aktien, Optischeine...) festgelegt, welcher Börsenplatz im Durchschnitt betrachtet für die Wertpapiergruppe am günstigsten ist. Dieser Platz wird dann als best execution festgelegt.
Die einzelne Bank bzw. Wertpapierfirma muss ihre Kunden darüber unterrichten, nach welchem Verfahren sie vorzugehen gedenkt. Alternativen bei verschiedenen Börsen (Konkurrenzgedanke) sind
Skontroführer an einigen Börsen garantieren z.B.
- den gleichen oder besseren Preis als an anderen Plätzen
- spreadloser Handel bei Dax Werten ( Kaufkurs=Verkaufkurs)
- Verzicht auf Courtage bei Kleinorders bis 5.000 €
- Ausführungsgarantie bei marktnahen Limiten
- keine Teilausführung von Orders
- oder bei Teilausführung nur einmal Provisionsberechnung (Bank)
H.Schmidt, 13.02.08
Quelle: Deutsche Bundesbank, Europäische Fernhochschule Hamburg
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