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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2009/10

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(4/2008 )

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MIFID seit 01.11.2007

Die neue europäische Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente hat seit dem 1.11.07 einige gravierende Änderungen in der Anlageberatung der Banken und Sparkassen verursacht.

Hierzu vorab folgende Informationen:

 

1. Finanztermingeschäftsfähigkeit entfällt

2. Best execution als fiktiver Börsenplatz

3. neben Beratungsgesprächen gibt es beratungsfreie Orders

zu 1. Es gibt keine Finanztermingeschäftsfähigkeit mehr und damit auch keine notwendige Verlängerung dieser Fähigkeit alle 2 Jahre. Das bedeutet, dass ein Kunde alle Wertpapiergeschäfte auf jeden Fall in Auftrag geben kann, wenn er nur will.

Wünscht ein Kunde z.B. die Ausführung zum Kauf eines Optionsscheines und liegen keine hinreichenden Informationen über die Eignung des Kunden bei der Bank vor, so erscheint z.B. beim Online-Handel ein Warnhinweis. Anschließend kann er die Order aber trotzdem ausführen lassen.

Erscheint der Kunde im Institut oder will die Order telefonisch aufgeben, so muss ihn der Berater kurz auf das Risiko dieser Anlageform hinweisen. Will der Kunde trotzdem die Order erteilen, liegt eine beratungsfreie Order vor und der Auftrag wird ohne Haftung der Bank ausgeführt.

 

Prüfungsablauf einer Kundenorder

     

 

Kunde will direkt

Order erteilen

   

Kunde hat

Beratungswunsch

       
beratungsfreie Order    

Beratungsgespräch

( alle notwendigen Infos

werden eingeholt)

       

 

angemessen

(im Rahmen weniger

vorliegender Infos)

 

nein

Warnhinweis

aber auf Kundenwunsch

Kundendaten

vollständig

       

ja

  Ausführung

Angebot durch

Berater

       

Merke: Finanztermingeschäftsfähigkeit gestrichen

zu 2. Best execution policy

Wertpapierfirmen sind nach MiFiD dazu verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die bei der Auftragsausführung zu einem bestmöglichen Ergebnis für die Kunden führen. Dies gilt immer dann, wenn der Kunde  keinen bestimmten Börsenplatz angibt.

Bei der Ausführung einer Order kann der Kunde also wählen:

a)  Weisung: Vorgabe eines bestimmten Börsenplatzes         

b)  keine Weisung: bester Ausführungsort  wird durch die Bank gewählt (best execution)                                                                                               

aber: best execution bedeutet nicht, dass das ausführende Institut für jede Order nachschaut, an

          welchem der 6 - 7 Börsenplätze z.Zt. der günstigste Kurs besteht. Jede Bank hat hierfür ein

          bestimmtes Verfahren zu entwickeln. So kann es  für eine bestimmte Gruppe von Aktien ( z.B.

          DAX 30-Werte) ein halbes Jahr lang nach bestimmten Kriterien prüfen, welcher Börsenplatz am

          günstigsten ist.

 Kriterien:

         1. Preise der Börse

         2. Kosten der Ausführung

         3. Geschwindigkeit der Ausführung

         4. Wahrscheinlichkeit der Ausführung

Anschließend wird für ein halbes Jahr lang pro Wertpapier-Gruppe (Dax30 Aktien, Optischeine...) festgelegt, welcher Börsenplatz im Durchschnitt betrachtet für die Wertpapiergruppe am günstigsten ist. Dieser Platz wird dann als best execution festgelegt.

Die einzelne Bank bzw. Wertpapierfirma muss ihre Kunden darüber unterrichten, nach welchem Verfahren sie vorzugehen gedenkt. Alternativen bei verschiedenen Börsen (Konkurrenzgedanke) sind

Skontroführer an einigen Börsen garantieren z.B.

         - den gleichen oder besseren Preis als an anderen Plätzen

         - spreadloser Handel bei Dax Werten ( Kaufkurs=Verkaufkurs)

         - Verzicht auf Courtage bei Kleinorders bis 5.000 €

         - Ausführungsgarantie bei marktnahen Limiten

         - keine Teilausführung von Orders

         - oder bei Teilausführung nur einmal Provisionsberechnung (Bank)

H.Schmidt, 13.02.08

Quelle: Deutsche Bundesbank, Europäische Fernhochschule Hamburg

   
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Web-Adresse für Themenüberblick:
einfach:    www.windsurf-schmidt.de/bank.htm

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