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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2010

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(6/2003 )

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Auslandsüberweisungen zum 1. Juli 2003 billiger 
 
 

Ab 1. Juli dürfen sich Urlauber und andere Personen, die Euro in  EU-Länder überweisen wollen, freuen.  Eine in 2001 erlassene EU-Verordnung tritt in Kraft: Banken dürfen für Überweisungen in EU-Länder nur noch die Gebühren verlangen, die sie auch für Transfers im Inland verlangen. Der Grund für diese Harmonisierung lag darin, dass in der Vergangenheit einzelne Banken selbst für kleinere Überweisungen bis zu 17 Euro Gebühren verlangt hatten. 

Unter folgenden Voraussetzungen liegen die Gebühren jetzt im Cent-Bereich bzw. kosten unter 2 Euro:

1. Der Kunde muss die EU-Standardüberweisung in belegloser Form benutzen.

2. Der Auftraggeber muss die internationale Kontonummer seines Kontos und des Empfängerkontos (IBAN) benutzen.

3. Er muss die internationale Bankleitzahl des Empfängerinstituts (BIC) einsetzen.

4. Die Fakturierung muss auf Euro lauten und sich innerhalb der EU bewegen.

5. Der Höchstbetrag beträgt ab 1.7.  12.500 Euro, ab 01.01.2006 dann 50.000 Euro. 

Einige Banken spielen schon Vorreiter und wickeln die Überweisungen ins Ausland kostenlos ab - so z.B. die Postbank.

Die aus Kundensicht noch vereinzelt anzutreffende und ärgerliche Praxis der Doppelgebühr - Absender- und Empfängerbank berechnen beide Gebühren -  ist laut EU-Richtlinie schon seit 1999 verboten. 

Horst Schmidt

Quelle: Die Welt v.19.6.03

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