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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2009/10

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(4/2006 )

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Zukünftige Änderungen im Zahlungsverkehr 

Im nationalen Zahlungsverkehr wird es in den nächsten Jahren einige gravierende Änderungen ergeben. Hier ein kurzer Überblick:

1. ab 31.12.2006: Einstellung des POZ-Verfahrens (nicht ELV-Verfahren)                                                           

Nicht nur wegen der zunehmenden Anzahl der Deliktsfälle wird das POZ-Verfahren, bei dem der Kunde mit seiner Bank-Card (alias EC-Karte) ohne Eingabe der PIN, sondern mittels Unterschrift und Anerkennung eines Lastschrifteinzuges bezahlt, per Ende 2006 eingestellt. Aber: weiterhin Bestand hat das ELV-Verfahren, also das POZ-Verfahren ohne online-Abfrage der Sperr-Datei. Für den Kunden ändert sich daher bei der Zahlung per Lastschriften nur wenig. Auch die Adressauskunft bei Widerspruch wird wohl erhalten bleiben, da der Kunde dem Gläubiger gegenüber sich zur  Adressfreigabe im Kaufvertrag verpflichtet.

2. ab Mitte 2007: ISE-Verfahren = Image gestütztes Scheckeinzugsverfahren

Neben dem GSE- und dem BSE-Verfahren zum Einzug von Schecks brauchen die Schecks jetzt nicht mehr in Papierform (wie beim GSE-Verfahren) versandt zu werden, sondern können nach einem Scan als Bild-Datei (Image-file) von der 1. Inkassostelle über die Deutsche Bundesbank als Abrechnungsstelle an das bezogene Institut weitergereicht werden. Ein entscheidender Vorteil liegt neben der Schnelligkeit darin, dass die Bundesbank jetzt berechtigt ist, als Abrechnungsstelle im Fall der Nichteinlösung eines Schecks einen elektronischen Nicht-Bezahlt-Vermerk zu erklären, der scheckrechtlich anerkannt ist. Er eröffnet jetzt dem Kunden als Einreicher die Möglichkeit, auch bei Beträgen unter 6.000 €  (BSE-Schecks) einen schnellen Urkundenprozess zu eröffnen, um innerhalb von 48 Stunden einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

2. ab 2008/2009: EU-Länderübergreifende Angleichung des Lastschriftverfahrens

Die Details sind noch nicht ganz ausgereift, aber die Unterscheidung zwischen Einzugsermächtigungsverfahren und Abbuchungsverfahren wird wohl wegfallen. Stattdessen hat der Kunde jeweils 2 Mandate zu erteilen: einen Einziehungsauftrag an den Gläubiger und einen Einlösungsauftrag an die Bank. Inwiefern der Kreditwirtschaft damit eine erhebliche Mehrbelastung zufällt steht noch offen. Andererseits soll das 6-wöchige Widerspruchsrecht aus dem Lastschriftabkommen und den AGB´s wahrscheinlich erhalten bleiben können.

3. ab 2010: Wegfall des gesamten Scheckverkehrs in der EU. Die Spitzenverbände der europäischen Banken haben sich darauf geeinigt, dass es in Europa ab 2010 keine Scheckformulare mehr geben soll. Ziel der Initiative ist es, den bargeldlosen ZVK zu stärken und die Kosten, die mit der Bearbeitung von Scheckformularen zusammenhängen, entfallen zu lassen. Es bleibt der EU-überschreitende Scheckverkehr, z.B. die Zahlung per Banken-Order-Scheck in die USA. 

Horst Schmidt

Quelle: Deutsche Bundesbank, Europäische Fernhochschule Hamburg


 

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