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EURO-Änderungen bei steuerlichen Pausch-, Frei- und Höchstbeträgen und im Zahlungsverkehr
Ab Jahresbeginn 2002 sind alle bekannten
Beträge aus dem ZVK und dem Steuerrecht nur noch Makulatur. Wie man
aus den unten stehenden Tabellen entnehmen kann, hat der Gesetzgeber bei
einigen Beträgen exakt umgerechnet, bei nur wenigen dagegen auf einprägsame
Zahlen aufgerundet. Daher ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten
Steueränderungen die einzelnen Freibeträge auf jeden Fall angepasst
werden.
Ab Jan. 2004 änderten sich die Sparerfreibeträge - die krummen Beträgen der Werbungskosten bleiben! Die Entfernungspauschale bei Fahrtkosten ändert sich, sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Eigenheimzulage - vgl auch Überblick über VL-Leistungen ab 2009. ab 1.1. 2009: viele Änderungen |
I. Kapitalvermögen |
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Änderungen ab 2011 / 2012 |
- Sparerfreibetrag +.Werbungskostenpauschale (ab 2009 Sparerpauschbetrag ohne Werb-Kosten) Alleinstehende
aber: Werbungskostenpauschale für AN s. Pkt III |
Sparerpauschbetrag: 801 € 1.602 €
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- Freigrenze für Veräußerungsgewinne | 512 € Grenze entfällt, sofort abgeltungssteuerpflichtig + Ki-St + Soli | |
- Kündigungs- und VZ-freier Betrag bei Spareinlagen | 2.000 € | |
VL-Leistungen
/ AN-Sparzulage 10% -> 9 %
- Förderungshöchstbetrag - Zusatzbetrag für Beteiligungssparen Einkommensgrenzen: (zu versteuerndes Eink.) - Alleinstehende - Verheiratete |
470 € 20% statt 18 % auf max. 400 € 20.000 €
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Wohnungsbauprämie
- prämienbegünstigte Höchstbeträge Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Eink.) - Alleinstehende - Verheiratete |
noch: 512 € 25.600 €
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Einlagensicherung | alt: 50.000 € | per 1.1.11. sind Spareinlagen bis 100.000 € gesetzlich gesichert |
II. Zahlungsverkehr | .. | .. |
maximale Haftung bei Kreditkarten |
50 € |
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Schecks
- maximaler Betrag für BSE-Verfahren - Mindestbetrag für ISE-Verfahren (GSE-Verfahren entfällt ab 11/2008) |
ab 1.11.04 unter 6.000 € ab 6.000 € |
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POZ-Verfahren:
Bagatellgrenze für Kartenüberprüfung |
entfällt |
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Geldwäsche
Identifizierungspflicht bei Bareinzahlung ab... Identifizierungsempfehlung bei Tafelgeschäften ab |
15.000 € 2.500 € |
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Finanzamtmeldung Kontenbestände im Todesfall | ab 2.500 € | ab 1.1.11: ab 5.000 € |
Geldautomat | bei Abhebung an fremden Automaten ab 15.1.11 die Gebühr auf dem Display | |
III. Einkommen aus unselbständiger Beschäftigung | .. | .. |
Werbungskosten
- Werbungskostenpauschale für AN - Entfernungspausch. für Fahrten zum Arbeitsplatz - bis 10 km - für jeden weiteren km - Kilometerpauschale für Dienstfahrten |
920 €
0,30 € für 2008 und 2009: alte Regelung: 0,30 € pro km |
ab 2012: 1.000 € + rückwirkend für 2011
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Sofortabschreibung
für Arbeitsmittel
- mit USt - ohne USt |
475,60 € 410,00 € |
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IV. Regelungen für Kinder | .. | .. |
Kindergeld
- 1. und 2. Kind - 3. Kind - ab dem 4. Kind steuerfreie Einkommensgrenze für Kinder |
164 € 170 € 195 € 7.680 € |
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Baukindergeld | seit 2006 entfallen | |
V. Regelungen für Eigenheimzulage | gestrichen | |
Quelle: u.a. Akad. Arbeitsgemeinschaft, Steuertipps /SK WML nach oben
(Web-Adresse
für Themenüberblick
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zuletzt aktualisiert am 14.03.09