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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2012/13

 

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( 01/02 - 1/11 )

    Übersicht

EURO-Änderungen bei steuerlichen Pausch-, Frei- und Höchstbeträgen und im Zahlungsverkehr

Ab Jahresbeginn 2002 sind alle bekannten Beträge aus dem ZVK und dem Steuerrecht nur noch Makulatur. Wie man aus den unten stehenden Tabellen entnehmen kann, hat der Gesetzgeber bei einigen Beträgen exakt umgerechnet, bei nur wenigen dagegen auf einprägsame Zahlen aufgerundet. Daher ist davon auszugehen, dass im Laufe der nächsten Steueränderungen die einzelnen Freibeträge auf jeden Fall angepasst werden.

Ab Jan. 2004 änderten sich die Sparerfreibeträge - die krummen Beträgen der Werbungskosten bleiben! Die Entfernungspauschale bei Fahrtkosten ändert sich, sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag und die  Eigenheimzulage - vgl auch Überblick über VL-Leistungen ab 2009.

ab 1.1. 2009: viele Änderungen


 
I. Kapitalvermögen

ab 1.1.2009

 

Änderungen 

ab 2011 / 2012  

- Sparerfreibetrag    +.Werbungskostenpauschale

(ab 2009 Sparerpauschbetrag ohne Werb-Kosten)

    Alleinstehende
    Verheiratete

aber: Werbungskostenpauschale für AN s. Pkt III

Sparerpauschbetrag: 801 €

1.602 € 

 

 

- Freigrenze für Veräußerungsgewinne 512 € Grenze entfällt, sofort abgeltungssteuerpflichtig + Ki-St + Soli  
- Kündigungs- und VZ-freier Betrag bei Spareinlagen 2.000 €
VL-Leistungen / AN-Sparzulage     10% -> 9 %
  - Förderungshöchstbetrag                
  - Zusatzbetrag für Beteiligungssparen
Einkommensgrenzen: (zu versteuerndes Eink.)
  - Alleinstehende
  - Verheiratete

 470 € 
20% statt 18 % auf max. 400   

20.000 €
40.000 €


Wohnungsbauprämie
  - prämienbegünstigte Höchstbeträge
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Eink.)
  - Alleinstehende
  - Verheiratete

noch: 512

25.600 €
51.200 €


Einlagensicherung alt: 50.000 € per 1.1.11. sind Spareinlagen bis 100.000 € gesetzlich gesichert
II. Zahlungsverkehr .. ..
maximale Haftung bei Kreditkarten
50 €

Schecks
  - maximaler Betrag für BSE-Verfahren    
  - Mindestbetrag für ISE-Verfahren

    (GSE-Verfahren entfällt ab 11/2008)         


ab 1.11.04  unter 6.000 €
ab 6.000 €

POZ-Verfahren: 
Bagatellgrenze für Kartenüberprüfung

entfällt

Geldwäsche
Identifizierungspflicht bei Bareinzahlung ab...
Identifizierungsempfehlung bei Tafelgeschäften ab

15.000 €
2.500 €

Finanzamtmeldung Kontenbestände im Todesfall ab 2.500 €  ab 1.1.11: ab 5.000 €
Geldautomat   bei Abhebung an fremden Automaten  ab 15.1.11 die Gebühr auf dem Display
III. Einkommen aus unselbständiger  Beschäftigung .. ..
Werbungskosten
  - Werbungskostenpauschale für AN
  - Entfernungspausch. für Fahrten zum Arbeitsplatz
       - bis 10 km
       - für jeden weiteren km
  - Kilometerpauschale für Dienstfahrten
920 € 
  0,30 €
für 2008 und 2009:

alte Regelung: 0,30 € pro km

 

ab 2012:               1.000 €

+ rückwirkend für 2011

 

Sofortabschreibung für Arbeitsmittel
   - mit USt
   - ohne USt

475,60 €
410,00 €

IV. Regelungen für Kinder .. ..
Kindergeld
  - 1. und 2. Kind
  - 3. Kind
  - ab dem 4. Kind
  steuerfreie Einkommensgrenze für Kinder

164 €
170 €
195 €
7.680 €

Baukindergeld seit 2006 entfallen  
V. Regelungen für Eigenheimzulage gestrichen   
     
Quelle: u.a. Akad. Arbeitsgemeinschaft, Steuertipps /SK WML                                                                                                nach oben

 

(Web-Adresse für Themenüberblick
einfach:    www.windsurf-schmidt.de/bank.htm

zuletzt aktualisiert am 14.03.09
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