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Hedge Fonds und Leerverkäufe
(mit Aktienfondsentwicklung)
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Nachdem Bundestag und Bundesrat das
Investmentmodernisierungsgesetz verabschiedet haben, können die einzelnen
Kapitalanlagegesellschaften ab 1.1.2004 auch deutschen Anlegern die
spekulativen Hedge-Fonds anbieten.
Für einige Berichterstatter der Presse stellen diese Fonds "den Ausbund des Bösen" dar, da sie als die Schuldigen angesehen werden, wenn eine Aktie ohne besondere Begründung "in den Keller" geht, für andere sind deren Manager fast Zauberkünstler, da sie auch bei fallenden Märkten Gewinne erzielen können. Worum geht es? An allen Börsen der Welt mußten die Anleger seit dem Hochpunkt im März 2000 herbe Verluste hinnehmen, von denen auch traditionelle deutsche Aktienfonds nicht verschont blieben. So verloren selbst die milliardenschweren Großen der Investmentbranche von März 2000 bis Anfang 2003 über 65 Prozent ( ca. 2 / 3 ) ihres Wertes:
Allerdings sackte auch der DAX von 8.000 Punkten auf sein Tief bei 2.200 im Frühjahr 2003. Von den knapp 3 / 4 Verlust wurden bis Jahresende fast 1 / 4 aufgeholt. Einer der Gründe für das schlechte Abschneiden der Fonds dürften neben der Marktentwicklung auch starre Regelungen im alten Gesetz für die KAG liegen. Es erlaubt den Fondsmanagern zwar, bedingte Termingeschäfte in Form von Optionsgeschäften abzuschließen, jedoch darf die Summe der Basiswerte maximal 20 % des Fondsvermögen erreichen. Unterstellt man, dass Optionen im Durchschnitt einen Kapitaleinsatz von 5 % des Basiswertes erfordern, so betragen die Optionsprämien maximal 1 % des Fondsvermögens. In größerem Maße auf fallende Kurse zu spekulieren oder bestehende Bestände durch Long Puts abzusichern, war aber bisher nicht möglich. Umfangreichere Geschäfte in Derivaten sind jetzt nach dem neuen Gesetz auch für die meisten Fonds bis zu bestimmten Grenzen ( 200 % Marktrisikopotential) möglich. Für diese Finanzoperationen eignen sich die schon im Ausland zugelassenen Hedge-Fonds, deren Ziel nicht die längerfristige Anlage in Wertpapiere ist, sondern die kurzfristige Gewinnerzielung durch Derivate und andere Finanzstrategien. Ab 2004 in Deutschland neu aufgelegte Hedge-Fonds - im Gesetztext genannt: "Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken" - dürfen sich verstärkt in diesen Anlageprodukten engagieren und sogar echte Leerverkäufe durchführen. Ein Beispiel: Bei einem echten Leerverkauf verkauft der Fondsmanager ( = Leerverkäufer oder short seller ) an der Börse Wertpapiere, die er gar nicht besitzt. Woher bekommt er sie? Er leiht sich von einem institutionellen Anleger, der die Papiere langfristig im Depot hat, für einige Tage die Papiere gegen Zahlung einer Gebühr ( also Darlehensvertrag) und verkauft sie heute an der Börse, in der Hoffnung sich später wieder billiger eindecken zu können. Anschließend gibt er die Papiere an den Verleiher zurück. Geht die Rechnung auf, so erzielt der Fondsmanager auch bei fallenden Kursen erhebliche Gewinne.
Steigen die leerverkauften Papiere dagegen im Kurs an, so muss der Hedge-Fonds-Manager sich schnell - auch bei steigenden Kursen - teurer eindecken - also an der Börse zurückkaufen, um so seine Verluste wenigstens zu begrenzen. Im Börsenjargon bezeichnet man diese Situation auch als "Short Squeeze". Excurs: nackte Leerverkäufe Angesichts der Finanzmarktkrise um Lehman Brothers, bei der viele Bankentitel teilweise um 30 bis 40 % am Tag heruntergepusht wurden, hat die SEC, die amerikanische Aufsichtsbehörde - bei uns die BaFin - im September 2008 neue Vorschriften erlassen, nach denen die verliehenen Aktien auch tatsächlich ausgeliefert werden müssen ( s. Beispiel oben) . Zum Teil haben die Hedge-Fonds und Broker nämlich Aktien verkauft, ohne sie überhaupt zu besitzen. Hierdurch konnte beliebig viele Aktien verkauft werden und damit Kurse drastisch beeinflusst werden. Neben dem generellen Verbot dieser nackten Leerverkäufe haben einige Regierungen (u.a. USA, UK, BRD) alle Leerverkäufe auf Finanzmarkttitel für eine begrenzte Zeit ( in BRD bis 31.12.08) verboten. Horst Schmidt |
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Quelle: Die Welt v. 29.11.03 |
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