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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2011

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Riester-Anlage als private Altersvorsorge 

(andere Anlagen: VL-Verträge)  

Ursachen/ Gründe

 

Staatliche- , betriebliche-, private Altersvorsorge = 3 Säulen

staatliche Rentenlücke von 3% Pkt. ist zu schließen

 

Wesen:

Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

mit monatlicher ( ! ) Auszahlung im Rentenalter

 

Merkmale:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neu:ab 01.01.08

Wohn-Riester

1. Geförderter Personenkreis:

-          Alle AN (auch Beamte)

-          Empfänger von Lohnersatzleistungen

-          Hausfrauen

-          Wehrpflichtige und Zivildienstleistende

-          Nicht: Freiberufler und Selbstständige, Sozialhilfe-Empfänger

2. Keine Einkommensgrenzen

3a. Staatliche Förderung

          (Grundvoraussetzung: Produkt muss zertifiziert sein!)

 Soviel können Sie staatlich gefördert anlegen (bei voller Zulage)  

Beitragsjahr: 

Ihr jährlicher Mindesteigenbeitrag:

maximal p.a.

2002 + 2003:

mind. 1% Ihres Bruttoeink. *

  525,- €

2004 + 2005:

2% Ihres Bruttoeinkommens *

1.050,- €

2006 + 2007:

3% Ihres Bruttoeinkommens *

1.575,- €

ab 2008:

4% Ihres Bruttoeinkommens *

2.100,- €

 

* des Vorjahres  

 

Auf diese staatliche Zulage haben Sie Anspruch:  

Jahr

Alleinstehend  

Verheiratet

pro Kind

2002 + 2003:

 38,- €

 76,- €

 46,- €

2004 + 2005:

 76,- €

152,- €

 92,- €

2006 + 2007:

114,- €

228,- €

138,- €

ab 2008:  

154,- €

308,- €

185,- €

              für ab 2008 geborene Kinder gibt es 300,- € Zulage.

Ihre persönlichen Zahlungen p.a. bei voller Ausnutzung und 25.000,- € brutto

z.B. 2008:  

 

mind. 1.000 - 154 =

846,- €  

692,- €

1  Verh.   

493,- €  statt 1000

( verh.,1 K. wenn verh. AN

beide Grundzulagen erhält)

Der Gesamtbetrag inkl. der Zulagen kann im Rahmen der  Steuererklärung als Sonderausgaben (zusätzlich zu den bisherigen Sonderausgaben) geltend gemacht werden. Hierdurch können sich  weitere Steuervorteile ergeben.

z.B: Finanzamt prüft bei Ledigen mit 30% indiv. GrenzSteuersatz:

     30 % von 1.000 € Anlage = 300 €  => 300 € > 154 €   => 146 € Steuererstattung

 (sog. Günstigerprüfung, die vom FinAmt automatisch vorgenommen wird, wenn AN den Vertrag angibt)

3b Mindest- und Höchstbeträge

     Mindestbetrag: ab 2005  60,- €  falls % Zahlen darunter liegen  

                     neu: nicht förderungsfähiger Ehegatte kann ohne Eigenmittel

                            Vertrag abschließen und erhält Zulage

     Geförderter Höchstbetrag p.a.: 525,- € / 1050,- € / 1575,- € / 2100,- €

4. Gute Grundverzinsung bei Sparplänen

    meist variabler Zinssatz ,z.B. 2,9 % Spk WML

5. Anlagevariationen

    - Banksparpläne

    - Rentenversicherungen

    - Investmentfondsparpläne

    - Mischprodukte sind möglich (d.h., Aufteilung des Sparbeitrages auf 2 Vertragsarten)

5b. - Bau oder Kauf einer Immobilie/Eigentumswohnung

      - Abzahlung (Tilgung) eines Wohnungsbau-Darlehns

Kosten:

 

 

 meistens Auflösungsgebühren (z.B. 50,- €)

 evtl. Versteuerung bei Auszahlung (Verfügung)

 Wegfall der staatlichen Förderung bei Auflösung

Auszahlung:

 

 

bei

Wohn-Riester

 

i.d.R. monatl. Rentenplan aber:

bei Banksparplan: bis 30% Barauszahlung möglich

Gesamtbetrag oder bis zu 75 %, Rest dann als Rente

bei Verwertung nach Eigenheimrenten-Gesetz s.o  5b

möglich, wenn 10.000 € Riestervermögen  vorliegen (wohl ab 2010)

 

Quelle: Die Tabelle entstand in einer Unterrichtseinheit  mit der BA 35 und soll den Azubis und interessierten Lesern in komprimierter Form, aber mit 2 Rechenbeispielen  einen klaren und verständlichen Überblick über die z.T. recht schwierige Thematik geben. 

 

Web-Adresse für Themenüberblick:
einfach:    www.windsurf-schmidt.de/bank.htm

                                                           letzte Aktualisierung am 10.02.10 durch H.Schmidt