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Zertifikate - ein umstrittener Begriff in der
Kreditkrise
2008
Im
September/Oktober 2008 haben die Anleger auf dem Derivate Markt z.T. herbe
Verluste mit Zertifikaten hinnehmen müssen. Aber nicht alle Zertifikate
gehören in die Gruppe der risikoreichen Wertpapiere. Daher hier eine kurze
Unterteilung der einzelnen Gattungen: 1. Sparzertifikate Hierbei handelt es sich um verbriefte
Spareinlagen, bei denen anstelle eines Sparbuchs ein Zertifikat ( = Bescheinigung,
Dokument) ausgestellt wird, in dem dokumentiert wird, wieviel der
Sparer zu welchem Zinssatz anlegt, für welche Anlagedauer er den Betrag bei
der Bank/Sparkasse festlegt und wie lang die Kündigungsfrist ist. Hinweis für Azubis: Laut Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute sind Spareinlagen auch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Kündigungsfrist haben (mit unterschiedlicher Länge), wie das bei Sparzertifikaten der Fall ist. Seit 2009/10 haben viele Institute den Namen aufgegeben und benennen das Produkt Zuwachssparen, Wachstumssparen oder ähnlich. Diese Zertifikate haben keinerlei Kursrisiko und fallen unter den 2-fachen Schutz der Einlagen ( gesetzlicher Schutz für 100 % der Einlage bis max. 100.000 (seit Okt. 2010), sowie die zusätzliche Einlagensicherung der Sparkassen / Volksbanken und der privaten Kreditbanken, bei denen Einlagen von Nichtbanken bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals der Institute gesichert sind. 2. Investmentzertifikate Investmentzertifikate
stellen Urkunden dar, in denen der Anteil an einem Sondervermögen (dem
einzelnen Investmentfonds) einer Investmentgesellschaft =
Kapitalanlagegesellschaft verbrieft wird. In diesen Fonds können
vereinfacht Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien
enthalten sein. Der Wert eines Anteils richtet sich nach den Werten der
einzelnen Wertpapiere, die in dem Fonds enthalten sind. Das Kursrisiko hängt
also nicht von einem, sondern vom Kursverlauf mehrerer Papiere ab. Da der
Anleger Miteigentümer an dem einzelnen Fonds ist, würde ihn der Konkurs einer
Investmentbank nicht tangieren, da die im Fonds enthaltenen Papiere nicht zur
Konkursmasse der Gesellschaft gehören. 3. Zertifikate als Derivate (z.B. Indexzertifikate) Hierbei
handelt es sich um strukturierte Finanzprodukte, die von den einzelnen
Kreditbanken als Schuldverschreibung (Anleihe) herausgegeben werden. Der
Emittent (die Bank) verspricht den Anlegern einen bestimmten Betrag zu
zahlen, falls z.B. ein bestimmter Kurs erreicht wird. Bei den speziellen
Zertifikaten, die auch Ko-Papiere oder Knock-Out-Papiere genannt werden,
besteht außerdem die Möglichkeit des Totalverlustes, sobald ein bestimmter
Kurs z.B. unterschritten wird ( s. bes. Artikel
mit Beispiel). Bei
allen diesen strukturierten Zertifikaten besteht nicht nur seit September das
grundsätzliche Risiko des Totalverlustes, falls die emittierende Bank (z.B.
Lehman Brothers) in Konkurs gerät, da diese Papiere in die Konkursmasse
einberechnet werden und der Anleger lediglich einfacher Gläubiger ist. Auch
einzelne Banken und Sparkassen im norddeutschen und süddeutschen Raum hatten
z.B. von Lehman Brothers emittierte garantierte Zertifikate mit Kapitalschutz
an die Anleger verkauft. Trotz Kapitalschutz sind diese Papiere jetzt so gut
wie wertlos, falls von der Konkursmasse nichts mehr übrig bleibt. FAZIT: Wenn in den
Zeitungen von Zertifikaten die Rede ist, dann meint die schreibende Zunft
immer die unter Punkt 3 genannten Zertifikate. Horst Schmidt zurück. |
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